Holz und Holzpellets sind umweltfreundliche, nachwachsende Brennstoffe. Sie setzen beim Verbrennen nicht mehr CO² frei, als beim Wachstum der Pflanze gebunden wurde. Gleichzeitig vermindern sie die Abhängigkeit von importierten Energieträgern wie Gas und Heizöl. Kritisch ist bei der Verbrennung von Festbrennstoffen jedoch der in technisch veralteten Feuerstätten entstehende Feinstaub.
Die rasant gestiegene Anzahl Festbrennstoff betriebener Feuerungsanlagen ließ den ausgestoßenen Feinstaub drastisch steigen. Deshalb will die Bundesregierung mit ihren Referentenentwurf zur Novellierung der 1. BundesImmissionsSchutzVerordnung (BImSchV) den Feinstaubausstoß von mit Festbrennstoff betriebenen Feuerstätten begrenzen.
Die neuen Regelungen sollen für alte und neue Feuerstätten unter 15 kW - also typische Einzelraumfeuerungsanlagen, wie z. B. Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und Herde, gelten.
Ziel der novellierten BImSchV ist es, die Emissionen aus alten/älteren Feuerungsanlagen deutlich zu reduzieren, denn diese tragen aufgrund ihrer veralteten Verbrennungstechnik mit Emissionen wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) zur Umweltbelastung bei und verursachen oft auch Geruchsbelästigungen.
Aber keine Sorge: Technisch anspruchsvolle Geräte erfüllen schon heute die Anforderungen der novellierten BImSchV!
Und für bestehende Geräte? Die meisten Heizeinsätze, die wir bei unseren Kunden eingebaut haben, entsprechen bereits der künftigen Verordnung. Am besten, Sie lassen sich bei uns kompetent beraten, bevor Sie sich eine neue Einzelraumfeuerungsanlage, also einen Kachelofen, Kamin, Kaminofen, Herd, ... anschaffen oder Ihre bestehende Feuerungsanlage auch nach dem 31.12.2014 weiter betreiben wollen.